Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich / Vertragsgrundlagen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Vereinbarungen mit der PostHeld GmbH über den Bring- und Abholservice für Postsendungen, einschließlich spezieller Zusatz- und Nebenleistungen, im Folgenden „HIN und WEG Service“ genannt.

§2 Übergabe

(1) Die PostHeld GmbH transportiert von Montag bis Samstag täglich Briefpostsendungen von Dritten an den Auftraggeber zum vereinbarten Bestimmungsort und liefert diese dort zum vereinbarten Zeitpunkt aus.

§3 Entgegennahme

(1) Die PostHeld GmbH holt von Montag bis Samstag täglich Briefsendungen des Auftraggebers am vereinbarten Übernahmeort zum vereinbarten Zeitpunkt ab und leitet diese noch am gleichen Tag bis 20:00 Uhr an die Deutsche Post AG (DPAG) weiter.

(2) Die PostHeld GmbH akzeptiert folgende Briefprodukte vom Auftraggeber:

  • Standardbriefe
  • Kompaktbriefe
  • Großbriefe
  • Maxibriefe
  • Einschreiben
  • Postkarten
  • Infopost
  • Auslandspost
  • Päckchen
  • Pakete

(3) Die PostHeld GmbH stellt dem Auftraggeber die erforderlichen Briefbehälter (Eigentum der Deutschen Post) zur Verfügung und bestellt gegebenenfalls notwendige Behälterwagen bei der DPAG.

§4 Sorgfaltspflichten

(1) Die PostHeld GmbH verpflichtet sich, von der Entgegennahme bis zur Übergabe der Sendungen an die DPAG größte Sorgfalt walten zu lassen. Insbesondere muss darauf geachtet werden, dass das äußere Erscheinungsbild der Sendungen unverändert bleibt.

§5 Erfüllungsgehilfen

(1) Die PostHeld GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Pflichten Dritte einzusetzen.

§6 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber übergibt die Briefsendungen zu der vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort vollständig an die PostHeld GmbH.

(2) Bei Sendungen, die mit einem Beleg bei der DPAG aufzuliefern sind, legt der Auftraggeber die vollständig ausgefüllten Belege gut sichtbar bei.

§7 Freimachung und Beschaffenheit der Sendungen

(1) Sendungen, die für den Auftraggeber bei der DPAG eingespeist werden, müssen mittels Absenderfreistempelung oder DV-Freimachung (Edifact) freigemacht sein. Falls vereinbart ist, dass die PostHeld GmbH die Freimachung übernimmt, erfolgt diese im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers.

(2) Die Sendungen müssen maschinenlesbar und maschinenfähig sein (siehe Broschüre „Automationsfähige Briefsendungen“ der DPAG).

§8 Beginn der Zusammenarbeit / Kündigung

(1) Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft.

(2) Sofern nicht anders festgelegt, beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum Monatsende. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Es gilt deutsches Recht, insbesondere die Vorschriften des Frachtrechts (§§ 407 ff. HGB). Bei Anwendung zwingender internationaler oder ausländischer Vorschriften gilt deutsches Recht ergänzend.